FAQ

1. Was ist eine Aktie?
Eine Aktie ist ein Eigentumstitel, der einen Bruchteil des Kapitals einer Gesellschaft repräsentiert. Sie stellt somit einen Anspruch auf die Vermögenswerte und den Gewinn dieser Gesellschaft dar.
2. Was ist ein Recht auf eine Gratisaktie?
Das Recht auf eine Gratisaktie bezieht sich auf den Status der Gratisaktie zwischen dem Tag der Zuteilung und dem Tag des Erwerbs. Denn während dieses Zeitraums sind Arbeitnehmer noch nicht Eigentümer der Gratisaktien. Während dieser Zeit können die Aktien nicht verkauft werden und sind nicht dividendenberechtigt.
3. Was ist ein Erdienungszeitraum?
Begünstigte Arbeitnehmer werden nicht sofort Eigentümer der Aktien. Es ist zwingend erforderlich, dass zwischen dem Tag der Aktienzuteilung und dem Tag, an dem begünstigte Arbeitnehmer Eigentümer werden, eine gewisse Zeit vergeht. Diese Zeit, die als Erdienungszeitraum bezeichnet wird, wird von der Compagnie des Alpes auf drei Jahre festgelegt. Am Ende dieses Dreijahreszeitraums sind die Arbeitnehmer Aktionär der Compagnie des Alpes und können über ihre Aktien nach Belieben verfügen.
4. Wie funktioniert der Plan zur Zuteilung von Gratisaktien?
Am Tag der Zuteilung erhalten alle berechtigten Arbeitnehmer 30 Rechte auf Gratisaktien.
Allen berechtigten Arbeitnehmern wird ein Zuteilungsschreiben zusammen mit den „Planregeln“ zugesandt.
Um in den Genuss der Gratisaktien zu kommen, müssen Sie sich alle berechtigten Arbeitnehmer auf der Website der Uptevia Bank einloggen und Ihre Annahme erklären: https://www.investors.uptevia.com.
Am Ende dieser dreijährigen Erdienungszeitraums erhalten die Arbeitnehmer ihre Aktien auf ein Wertpapierkonto, das von der Gruppe Compagnie des Alpes auf ihren Namen bei Uptevia eröffnet wurde.
Hinweis: Wenn es sich bei den Arbeitnehmer um Dauer- oder Saisonarbeiter handelt, die von der automatischen Verlängerung ihres Arbeitsvertrags profitieren, müssen sie zum Zeitpunkt des Erwerbs noch in der Belegschaft sein.
Nach dieser dreijährigen Periode werden sie Aktionär der Compagnie des Alpes.
5. Wie hoch wird der Wert der Aktien zum Zeitpunkt des Erwerbs sein?
Der Wert der Aktien entspricht dem Aktienkurs der Compagnie des Alpes am Tag des endgültigen Erwerbs der Aktien.
Wenn zum Beispiel am Tag des Erwerbs der Aktienkurs der Compagnie des Alpes bei 15€ liegt, beträgt der Wert der 30 Aktien 450€ (30 x 15€).
Die Ersparnisse der Arbeitnehmer werden also dem Aktienkurs der Compagnie des Alpes sowohl nach oben als auch nach unten folgen.
6. Was ist eine Dividende?
Die Dividende bezeichnet den Teil des Gewinns einer Gesellschaft, der an alle Besitzer einer Aktie verteilt wird. Die Höhe der Dividende wird vom Verwaltungsrat auf der Hauptversammlung vorgeschlagen und von den Aktionär abgestimmt. Dividenden werden einmal im Jahr ausgeschüttet.
7. Was passiert, wenn Arbeitnehmer die Gruppe zwischen dem Tag der Zuteilung und dem Tag des Erwerbs (Erdienungszeitraum) verlassen?
Die Auswirkungen auf den Erwerb richten sich nach dem Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Erwerbs:
Für fest angestellte Arbeitnehmer und Saisonarbeitskräfte, die von der automatischen Verlängerung ihres Arbeitsvertrags profitieren
Arbeitnehmer verlieren ihre Rechte an diesen Aktien, außer im Falle der Pensionierung oder des Todes.
Für Saisonarbeiter, die nicht von der automatischen Verlängerung ihres Arbeitsvertrags profitieren
Arbeitnehmer behalten ihre Rechte an diesen Aktien.
8. Hängt der Erhalt der Aktien von den Ergebnissen der Compagnie des Alpes ab?
Diese Zuteilung ist nicht von individuellen oder kollektiven Leistungen abhängig. Die Bedingungen für den Erwerb hängen ausschließlich vom Status der Beschäftigten ab (dauerhaft oder saisonal).
9. Was passiert, wenn Sie in den Ruhestand gehen?
Unabhängig vom Status der Arbeitnehmer (dauerhaft oder saisonal) behalten sie im Falle einer Pensionierung zwischen dem Zuteilungsdatum und dem Erwerbsdatum das Recht, die Gratisaktien zum Erwerbsdatum zu erhalten.
10. Was passiert, wenn das Unternehmen der Arbeitnehmer veräußert oder verkauft wird?
Wenn ein Unternehmen nicht mehr direkt oder indirekt von CDA SA kontrolliert wird oder, wenn es sich um ein Skigebiet handelt, der öffentliche Dienstleistungsauftrag nicht mehr von einem Unternehmen betrieben wird, das zum Zeitpunkt des Erwerbs von CDA SA kontrolliert wird, verfallen die Rechte auf Gratisaktien.
11. Was passiert, wenn Arbeitnehmer die Compagnie des Alpes vor dem Zuteilungsdatum verlassen?
Arbeitnehmer dürfen nicht von den Gratisaktien profitieren. Nur Arbeitnehmer, die am Tag des Zuteilungsdatums anwesend sind, sind für das MyCDA-Programm berechtigt.
12. Was passiert, wenn Sie innerhalb der Compagnie des Alpes wechseln?
- Wenn Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe Compagnie des Alpes oder ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften den Arbeitgeber wechselt, bleiben die Rechte und Bedingungen, die mit dieser Aktienzuteilung verbunden sind, unverändert.
- Bei einer Versetzung ins Ausland sollten Sie sich über die steuerliche Behandlung der Aktienzuteilung informieren.
13. So melden Sie sich in Ihrem Konto an
Wenn Arbeitnehmer eine berufliche E-Mail-Adresse haben
- Sie erhalten eine E-Mail mit den Anmeldedaten.
- Diese Kennung sowie die Kundenreferenz ermöglichen es, ein temporäres Passwort zu generieren, um sich im Konto einzuloggen unter https://www.investors.uptevia.com
Wenn Arbeitnehmer über eine persönliche E-Mail-Adresse verfügt, die zuvor den Arbeitgeber mitgeteilt wurde
- Sie erhalten eine E-Mail mit den Anmeldedaten.
- Diese Kennung sowie die Kundenreferenz ermöglichen es, ein temporäres Passwort zu generieren, um sich im Konto einzuloggen unter https://www.investors.uptevia.com
Wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber keine persönliche E-Mail-Adresse mitgeteilt haben:
Dann werden zwei Briefe erhalten:
- Erster Brief: Enthält den Login-Namen
- Zweiter Brief: Erhält weitere Informationen zur Anmeldung
Arbeitnehmer können sich im Konto anmelden unter https://www.investors.uptevia.com
14. Was ist zu tun, wenn Arbeitnehmer die Codes zum Einloggen ins Konto verloren oder nicht erhalten haben?
Arbeitnehmer können ihre Codes direkt auf der Website von Uptevia abrufen (https://www.investors.uptevia.com) oder den Kundenservice unter +33 (0)1 57 78 34 44 kontaktieren.
15. Wie kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer und die Sozialbeiträge für Saisonarbeitskräfte einziehen?
In einigen Ländern (außer Frankreich) ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber Steuern und/oder Sozialabgaben einziehen muss. Um den lokalen Vorschriften gerecht zu werden, wendet die Compagnie des Alpes ein spezielles Verfahren namens "Sell to cover" (Verkauf zur Deckung) an, um einen Teil der freien Aktien zu verkaufen und die von den Saisonarbeitnehmern geschuldeten Steuern und/oder Sozialbeiträge einzuziehen.
