DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Wer profitiert von dem Plan?
Alle Arbeitnehmer1 Dauer- und Saisonarbeitskräfte, die zum Zeitpunkt der Zuteilung in der Belegschaft sind, können MyCDA in Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen für die Betriebszugehörigkeit erfüllen.
Die Teilnahmebedingungen wurden an die verschiedenen Arbeitnehmerprofile angepasst, um allen Arbeitnehmer der Gruppe, ob fest angestellt oder saisonal, die Möglichkeit zu bieten, diese Gratisaktien jedes Jahr zu erhalten.
Hinweis: Empfänger von Leistungsaktienplänen sind nicht berechtigt, am MyCDA-Plan teilzunehmen;
Wie sind die Modalitäten für festangestellte Arbeitnehmer?
| ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN: | LIEFERUNG DER AKTIEN NACH DREI JAHREN, WENN: |
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Welche Modalitäten gelten für Saisonarbeiter, die nicht von der automatischen Verlängerung ihres Arbeitsvertrags profitieren?
| ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN: | LIEFERUNG DER AKTIEN NACH 3 JAHREN ohne Anwesenheitsbedingung SI |
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Welche Modalitäten gelten für Saisonarbeiter, die von der automatischen Verlängerung ihres Arbeitsvertrags profitieren?
| ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN: | LIEFERUNG DER AKTIEN NACH DREI JAHREN |
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Was muss ich tun, um die 30 Gratisaktien zu erhalten?
Wenn Sie in den Genuss von Gratisaktien kommen möchten, müssen Sie Ihre Verpflichtung verstärken, indem Sie die von der Compagnie des Alpes vorgenommene Zuteilung akzeptieren..
Dazu müssen Sie:
- Melden Sie sich auf der Uptevia-Website an: https://www.investors.uptevia.com
- Klicken Sie auf „Ich akzeptiere die Zuteilung...“
- Kreuzen Sie „Ich bestätige, dass ich die Bedingungen und Konditionen der Regeln dieses Plans zur Kenntnis genommen habe“ an
Wenn Sie diese Aktienzuteilung ablehnen wollen, müssen Sie nichts tun.
Die Nichtannahme innerhalb der festgelegten Frist gilt als Ablehnung der Zuteilung.
